Kirchenkreisvorstand

Kabinettstückchen - Die Regierung des Kirchenkreises

Etwa einmal im Monat kommt der Kirchenkreisvorstand zusammen. Unter der Leitung von Superintendentin Christa Olearius werden hier wichtige Fragen beraten und Entscheidungen getroffen. Der sogenannte "KKV" arbeitet der Kirchenkreissynode, also dem Parlament des Kirchenkreises, zu.

In der Ordnung unserer Kirche heißt es dazu:

 „Jeder Kirchenkreis muss einen Kirchenkreisvorstand haben."

Dem Kirchenkreisvorstand gehören an

  1. der Superintendent oder die Superintendentin,
  2. drei festangestellte Pastoren oder Pastorinnen, von denen mindestens zwei je eine Pfarrstelle innehaben müssen,
  3. sechs nichtordinierte Gemeindeglieder.

 

Aufgaben und Befugnisse

Der Kirchenkreisvorstand trägt mit der Kirchenkreissynode und dem Superintendenten oder der Superintendentin die Verantwortung für die Arbeit im Kirchenkreis. Er nimmt die Aufgaben der Kirchenkreissynode wahr, wenn dieser nicht zusammengetreten ist, und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kirchenkreissynode. Änderungen des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes des Kirchenkreises oder des Stellenrahmenplanes bleiben der Kirchenkreissynode vorbehalten. Die Kirchenkreissynode kann jedoch den Kirchenkreisvorstand ermächtigen, in festzulegenden Grenzen Veränderungen dieser Pläne vorzunehmen.

Der Kirchenkreisvorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Er führt die laufenden Geschäfte des Kirchenkreises,
  2. er unterstützt und berät den Superintendenten,
  3. er fördert die Arbeit der Kirchengemeinden und führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden und ihre Kirchenvorstände,
  4. er überwacht die kirchlichen Wahlen,
  5. er entscheidet über Genehmigungen auf Grund kirchlichen Rechts,
  6. er beschließt über die Besetzung der Stellen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in dem Kirchenkreis und seinen Einrichtungen, führt die Aufsicht über die hier tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und stellt für sie Dienstanweisungen auf,
  7. er verwaltet das Vermögen und die Kassen des Kirchenkreises und ordnet die Kassenprüfungen,
  8. er verteilt nach den von der Kirchenkreissynode aufgestellten Grundsätzen die dem Kirchenkreis zur Verfügung stehenden Mittel,
  9. er fördert übergemeindliche Arbeitsformen in dem Kirchenkreis,
  10. er soll Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern und dafür Sorge tragen, dass sie sich im erforderlichen Umfang fortbilden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen an geeigneten und erforderlichen Maßnahmen teilnehmen.

Der Kirchenkreisvorstand übt die Aufsichtsbefugnisse des Kirchenkreises aus.

Dabei ist er an Weisungen des Landeskirchenamtes gebunden.

  1. Der Kirchenkreisvorstand wirkt insbesondere mit
    • bei der Bildung der Kirchenvorstände, der Kirchenkreisynode und der Landessynode,
    • bei Visitationen,
    • bei der Besetzung der Superintendenturpfarrstelle,
    • bei Errichtung, Aufhebung, Veränderung und Vereinigung von Kirchenkreisen, Kirchengemeinden, Pfarrämtern und Pfarrstellen.
  2. Weitere Aufgaben und Befugnisse können dem Kirchenkreisvorstand durch Kirchengesetz übertragen werden.
  3. Der Kirchenkreisvorstand ist verpflichtet, der Kirchenkreisynode regelmäßig einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit zu erstatten.
  4. oder die Vorsitzende des Kirchenkreisvorstandes vertritt den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit.

Stellv. Vorsitzende des Kirchenkreisvorstands

Frau Martina Welling
EMail: martina.welling@evlka.de

Herr Pastor Benjamin Jäckel
Tel. 0491 - 7671
EMail: benjamin.jaeckel@evlka.de

 

Kirchenkreisbüro

Ephoralsekretärin Silke Klinkenborg
Patersgang 2
26789 Leer

Tel.: 0491 - 2864
EMail: silke.klinkenborg@evlka.de