Kirchenkreissynode

Das Parlament - Hier geht´s "zur Sache"

Zwei- bis dreimal im Jahr kommen die Vetreterinnen und Vertreter aus Gemeinden und Einrichtungen zur Kirchenkreissynode zusammen. Sie beraten wichtige Fragen des Kirchenkreises und treffen Entscheidungen. Natürlich geht es dabei manchmal hoch her, denn auch bei der Kirche ist ja nicht immer alles eitel Sonnenschein. Wichtig ist, dass dabei fair gestritten wird und sich am Ende alle einig sind, dass die Entscheidungen gemeinsam getragen werden, auch wenn es verschiedene Meinungen gab.

In der Kirchenkreisordnung steht zur Kirchenkreissynode folgendes:

„Aufgaben"

(1) Die Kirchenkreissynode verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens im Kirchenkreis. Sie ist zur gemeinsamen Willensbildung im Kirchenkreis berufen.

(2) Die Kirchenkreissynode berät über Angelegenheiten des kirchlichen und öffentlichen Lebens. Sie nimmt Berichte ihrer Ausschüsse, des Kirchenkreisvorstandes, der Superintendentin oder des Superintendenten, der Kirchenkreiskonferenz und des Pfarrkonventes sowie der diakonischen und der andreren Rechtsträger entgegen, die der Landeskirche nach Artikel 18 der Kirchenverfassung zugeordnet sind und die im Kirchenkreis ihren Sitz haben oder eine Einrichtung unterhalten.

(3) Die Kirchenkreissynode wählt die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes sowie die Inhaberinnen und Inhaber einer Superintendentur-Pfarrstelle. Sie wirkt an der Bildung der Landessynode mit.

(4) Die Kirchenkreissynode entscheidet über die Grundsätze der Arbeit des Kirchenkreises. Sie beschließt im Rahmen des geltenden Rechts insbesondere über:

  1. Satzungen des Kirchenkreises,
  2. Konzepte und Pläne zur Gestaltung der kirchlichen Arbeit sowie der Stellenplanung, des Gebäudemanagements und der allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis,
  3. Abgaben und Umlagen der kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis,
  4. die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Einrichtungen des Kirchenkreises,
  5. die Errichtung, Übernahme, Zulegung oder Zusammenlegung und Auflösung nichtrechtsfähiger Stiftungen des Kirchenkreises,
  6. den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Kirchenkreises sowie die Entlastung des Kirchenkreisvorstandes,
  7. Anträge und Vorlagen sowie Anträge an die Landessynode und andere Stellen,
  8. die Besetzung der Organe eines Kirchenkreisverbandes, an dem der Kirchenkreis beteiligt ist,
  9. die Errichtung eines Kirchenamtes.

(5) Die Kirchenkreissynode wählt die Mitglieder Ihres Präsidiums und gibt sich eine Geschäftsordnung.

(6) Die Kirchenkreissynode wirkt an Stellungnahmen des Kirchenkreises nach Artikel 72 Absatz 1 Satz 2 der Kirchenverfassung mit.

 

Vorstand der Kirchenkreissynode

Der Vorsitzende der Kirchenkreis-synode wurde im Februar 2025 gewählt. Es ist Daniel Aldag aus Leer. Sie erreichen ihn unter:

daniel.aldag@t-online.de