Kirchenkreissynode

Das Parlament - Hier geht´s "zur Sache"

Zweimal im Jahr kommen die Vetreterinnen und Vertreter aus Gemeinden und Einrichtungen zur Kirchenkreissynode zusammen. Sie beraten wichtige Fragen des Kirchenkreises und treffen Entscheidungen. Natürlich geht es dabei manchmal hoch her, denn auch bei der Kirche ist ja nicht immer alles eitel Sonnenschein. Wichtig ist, dass dabei fair gestritten wird und sich am Ende alle einig sind, dass die Entscheidungen gemeinsam getragen werden, auch wenn es verschiedene Meinungen gab.

In der Kirchenordnung steht zur Kirchenkreissynode folgendes:

„Aufgaben und Befugnisse"

(1) Die Kirchenkreissynode verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens im Kirchenkreis. Sie ist zur gemeinsamen Willensbildung im Kirchenkreis berufen.

(2) Die Kirchenkreissynode berät über Angelegenheiten des kirchlichen und öffentlichen Lebens und nimmt Berichte ihrer Ausschüsse, des Kirchenkreisvorstandes und der Superintendentin oder des Superintendenten entgegen. Sie wählt die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die Superintendentin oder den Superintendenten und wirkt an der Bildung der Landessynode mit.

(3) Die Kirchenkreissynode entscheidet über Grundsätze der Arbeit des Kirchenkreises. Sie beschließt im Rahmen des geltenden Rechts insbesondere über:

  1. Satzungen des Kirchenkreises,
  2. Konzepte und Pläne zur Gestaltung der kirchlichen Arbeit sowie der Stellenplanung, des Gebäudemanagements und der allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis,
  3. Auflagen und Umlagen der kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis sowie die Aufnahme von Darlehen für den Kirchenkreis, soweit diese nicht aus den ordentlichen Einnahmen des laufenden und des nächsten Rechnungsjahres getilgt werden können,
  4. die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Einrichtungen des Kirchenkreises,
  5. den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Kirchenkreises sowie die Entlastung des Kirchenkreisvorstandes,
  6. Anträge und Vorlagen sowie Anträge an die Landessynode und andere Stellen,
  7. die Besetzung der Organe eines Kirchenkreisverbandes, an dem der Kirchenkreis beteiligt ist,
  8. die Errichtung eines Kirchenkreisamtes.

 

Vorstand der Kirchenkreissynode

Der  Vorsitzende der Kirchenkreis-synode wurde im Februar 2013 gewählt. Es ist Hans-Hermann Woltmann aus Leer-Loga. Sie erreichen ihn unter:

hans-hermann.woltmann@evlka.de