Die Mitarbeitervertretung (MAV) im kirchlichen Bereich ist vergleichbar dem Personalrat im öffentlichen Dienst, z.B. Städte und Gemeinden, bzw. dem Betriebsrat in Privatunternehmen.
Sie wird alle 4 Jahre von den Mitarbeitenden des Kirchenkreises gewählt. Zur Zeit besteht die MAV aus neun Mitarbeitenden. Die Anzahl der Mitglieder richtet sich nach den Beschäftigten im Kirchenkreis.
Die Mitarbeitervertretung vertritt alle in kirchlichen Dienststellen beschäftigten Mitarbeitenden gegenüber deren Anstellungsträger. Sie ist in sozialen, organissatorischen und personellen Angelegenheiten beteiligt, die die Mitarbeiten-
den betreffen.