Hinweisgeberschutzgesetz

Vor kurzem ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Durch das Gesetz sollen hinweisgebende Personen ("Whistleblower"), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, zukünftig besser vor etwaigen Repressalien geschützt werden.

Alle im Kirchenkreis Emden - Leer und den verbundenen Einrichtungen sind bestrebt, ihre Arbeit stets nach Maßgabe der geltenden Regelungen und Gesetze auszuüben. Um etwaiges Fehlverhalten wie Korruption, Bestechlichkeit oder andere gesetzeswidrige Taten zu vermeiden, hat sich der Kirchenkreis dem Meldeportal nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen. Mithilfe des Portals können Hinweisgeber Meldungen und Beschwerden über etwaige Auffälligkeiten und Fehlverhalten abgeben.

Hier geht es zum Hinweismeldeportal:

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