Pressemitteilung zur KV-Wahl 2024

Pressemitteilung 14. März 2024

Kirchengemeinden haben gewählt - Wahlbeteiligung deutlich gestiegen

Im Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Emden - Leer wurden am 10. März 2024 insgesamt 24 neue Kirchenvorstände gewählt. Dies geschieht in den evangelischen Kirchen in Niedersachsens alle sechs Jahre. "Ich freue mich sehr, dass es allen Gemeinden in unserem Kirchenkreis gelungen ist, so viele engagierte Kandidatinnen und Kandidaten zu finden und danke allen, die sich zur Wahl gestellt haben Unsere Kirche ist demokratisch organisiert. Dafür ist die Kirchenvorstandswahl ein Markenzeichen", sagt  Pastor Sven Grundmann als stellvertretender Superintendent des Kirchenkreises Emden - Leer.

"Besonders erfreulich ist die um 9,1 % gestiegene Wahlbeteiligung", so Grundmann. "Die Neuerungen im Wahlverfahren haben sich bewährt. Erstmals erhielten alle Wahlberechtigten die Briefwahlunterlagen direkt zugesandt. Auch war es möglich, online zu wählen oder in vielen Gemeindehäusern an der Urnenwahl teilzunehmen", erläutert Grundmann.

Das passive Wahlalter liegt erstmals bei 16 Jahren. Auch besteht die neue Möglichkeit, sich zunächst nur für eine dreijährige Mitarbeit im Kirchenvorstand zu bewerben, die komplette Amtszeit beträgt sechs Jahre.

 

Im Kirchenkreis Emden - Leer waren 37.422 Gemeindeglieder wahlberechtigt. Davon haben insgesamt 21,48 % an der Wahl teilgenommen. Es entschieden sich 31,01 % für die Onlinewahl, 60,30 % für die Briefwahl und 8,69 % für die Urnenwahl.

Die höchste Wahlbeteiligung gab es in der Kirchengemeinde Pogum mit 53,27 %, gefolgt von den Kirchengemeinden Holtgaste (46,62 %) und Loquard (42,76 %).

Insgesamt 126 Kandidatinnen und Kandidaten wurden direkt in die Kirchenvorstände gewählt, davon sind 56 % Frauen und 44 % Männer. Das Durchschnittsalter der Gewählten liegt bei 52 Jahren.

Nach Ablauf der einwöchigen Beschwerdefrist nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die Kirchengemeinden können auf Vorschlag der Kirchenvorstände durch den Kirchenkreisvorstand weitere Mitglieder in die zukünftigen Kirchenvorstände berufen werden. Die Zahl der zu berufenen Mitglieder legt der amtierende Kirchenvorstand gemeinsam mit den neu Gewählten fest. Im Juni nehmen die neuen Kirchenvorstände ihre Arbeit auf.

 

 

KV-Wahlergebnisse 2024-1
KV-Wahlergebnisse 2024-2